AGB
Allgemeine Mietbedingungen
(Stand 1.10.2023 / alphabetisch aufgelistet)
Abholung/Rückgabe Zeit
Abhol- und Rückgabezeiten gemäss unseren Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8.00 – 17.00 Uhr (Ausserhalb der Geschäftszeiten auf Anfrage)
Allgemeine Bedingungen
Preis- und Sortimentsänderungen vorbehalten. Die Tischgarnituren & Zelte Hubschmid GmbH behält sich vor, bei Lieferengpässen andere Tischgarnituren liefern zu dürfen.
Im Mietpreis inbegriffen: Heringe für die Zelte und Spanngurte bei Transportmitteln im Eigentum der Tischgarnituren & Zelte Hubschmid GmbH. Im Mietpreis nicht inbegriffen: Gewichtsplatten und Regenrinnen für die Zelte
Annullation
Der Auftrag wird auch bei Nichtdurchführung des Anlasses bzw. Annullation verrechnet:
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Ab 7 Tage vor Termin (Lieferung/Abholtermin) 80% der Auftragssumme
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Reservierte und nicht abgeholte Aufträge werden zu 100% der Auftragssumme verrechnet
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Die Mindest-Annullationsgebühr beträgt Fr. 50.–.
Wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Mieters, Zahlungsrückstände sowie sonstige begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Mieters berechtigen uns, vereinbarte Zahlungsziele – auch für künftige Leistungen – zu widerrufen oder vom Auftrag/Vertrag kurzfristig (innert 3 Tagen) zurückzutreten und das Mietobjekt, unter Verrechnung der entstandenen Kosten, zu demontieren und abzuholen.
Auf- und Abbau
Auf- und Abbau ist nicht im Mietpreis enthalten. Preis nach Zeitaufwand pro Person durch Tischgarnituren & Zelte Hubschmid GmbH.
Beanstandung
Sind sofort der Tischgarnituren & Zelte Hubschmid GmbH vor Gebrauch zu melden. Meldungen nach dem Einsatz berechtigen nicht zu Preisreduktion.
Bewilligungen
Bewilligungen für Aufbau resp. Allmend Bewilligungen, Festbetrieb usw. sind vom Mieter einzuholen.
Einmietung Fremdgeräte
Die Tischgarnituren & Zelte Hubschmid GmbH mietet bei Fremdfirmen sämtliche Elektrogeräte zum Weitervermieten ein. Im Falle von Mängeln an den Geräten übernimmt die Tischgarnituren & Zelte Hubschmid GmbH keine Haftung.
Eigentumsvorbehalt
Sämtliches Mietmaterial bleibt in jedem Fall Eigentum von Tischgarnituren & Zelte Hubschmid GmbH und können weder veräussert, belehnt noch verpfändet werden. Bei Verkäufen bleibt das Verkaufsgut bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Tischgarnituren & Zelte Hubschmid GmbH. Anzahlungen gelten als Zahlung von Mieten.
Gerichtsstand
Als Gerichtsstand ist in jedem Fall Sitz der Vermieterin.
Diese Bestimmungen bilden einen verbindlichen Teil des Mietvertrages. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des OR über Miet- und Werkvertrag.
Lieferung
Die Zufahrt zum Lieferplatz muss für Lieferwagen gewährleistet sein. Die Lieferung endet an diesem Ort, wo das Zug-Fahrzeug abgestellt werden kann. Ist die Zufahrt zur Abladestelle des Mietobjektes nicht gewährleistet, werden die Mehrkosten in Rechnung gestellt. Die Verbringung der Lieferung auf den Festplatz, in ein Stockwerk, in einen Keller, hinters Haus etc. ist im Preis nicht inbegriffen.
Mieterhaftung
Es ist dem Mieter ausdrücklich verboten, an den Mietgegenständen Veränderungen irgendwelcher Art vorzunehmen. Für Folgen aus Nichtbeachtung dieser Vorschriften lehnen wir im Voraus jede Haftung ab. Der Mieter verpflichtet sich, zu dem ihm zur Miete überlassenem Material Sorge zu tragen. Für die Dekoration der Zelte dürfen keine abfärbenden Materialien verwendet werden.
Für jeden Verlust oder jede Beschädigung von Material und Einrichtung haftet der Mieter vollumfänglich; die Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
Mietpreis
Die Preise verstehen sich für Maximum 3 aufeinanderfolgende Tage, für jeden weiteren Tag, werden 15% der Grundmiete in Rechnung gestellt.
Offerten
Unsere Offerten sind freibleibend. Bis zur Erteilung eines Auftrags behalten wir uns eine anderweitige Vermietung vor. Alle Vereinbarungen (telefonische u. mündliche) werden für uns durch schriftliche Auftragsbestätigung bindend.
Reinigung
Mietwaren müssen in gereinigtem Zustand retourniert werden, zusätzliche Reinigungsarbeiten werden nach Aufwand verrechnet (siehe Preisliste). Reissnägel, Bostitch und Kaugummis müssen entfernt werden. Die Zelte dürfen nicht als Grill-/Kochzelte verwendet werden! Die Reinigung stark verschmutzter Blachen wird in Rechnung gestellt werden. Das Trocknen der Zelte ist im Mietpreis inbegriffen.
Rückgabe
Der vereinbarte Rückgabetermin ist strikte einzuhalten! Nur so können wir dem nächsten Kunden auch die Verfügbarkeit der bestellten Waren garantieren. Verspätete Rückgabe wird mit einer Umtriebs Entschädigung von mind. Fr. 50.— sowie einem Zuschlag von 15% pro Tag des vereinbarten Mietpreises verrechnet.
Schäden
Fehlendes oder defektes Material wird durch die Tischgarnituren & Zelte Hubschmid GmbH ersetzt oder repariert und entsprechend in Rechnung gestellt. Fremdersatz/-reparaturen werden nicht akzeptiert. Fehlendes und nicht reparierbares Material wird zum offiziellen Neupreis verrechnet. Die Reparierbarkeit wird von Tischgarnituren & Zelte Hubschmid GmbH entschieden.
Versicherung
Das Mietmaterial ist durch Tischgarnituren & Zelte Hubschmid GmbH nicht versichert. Der Kunde übernimmt die uneingeschränkte Haftung für die Eigen-Transporte, Elementarschäden (Sturm, Hagel, Schnee etc.) sowie für die Benutzung der Mietsachen. Der Abschluss einer allfälligen Unfall-, Haftpflicht-, Diebstahl-, Elementar- und Randalier Versicherung ist Sache des Mieters/Veranstalters.
Wetter/Wind
Wetterabhängige und provisorische Reservationen nur nach Absprache. Die Faltzelte sind nicht sturmfest. Bei aufkommendem Unwetter müssen diese rechtzeitig abgebaut werden.
Schnee
Die Zelte sind nicht schneelastfähig.
Transporte
Der Vermieter verfügt über geeignete Fahrzeuge. Der Mieter gewährleistet die Zufahrt zur Abladestelle des Mietobjektes. Ist dies nicht gewährleistet, werden dem Mieter die entstehenden Mehrkosten separat in Rechnung gestellt. Führt der Mieter die Transporte selbst aus, muss er in der Lage sein, den Transport auszuführen. Der Mieter übernimmt in diesem Falle das Transportrisiko und die Haftung.
Transportpreis
Siehe Karte – Transportkosten unter Register Preise gelten als Richtpreise und sind abhängig von der Menge der Mietsachen, Anzahl Helfer und der Diesel/Benzinkosten. Diesel/Benzinpreisaufschlag gem. ASTAG jederzeit möglich.
Zeltaufbau
Falt Zelt (3 m x 3 m)
2 Personen in Eigenregie möglich
Falt Zelt (3 m x 4.5 m)
2 Personen in Eigenregie möglich
Falt Zelt (3 m x 6 m)
4 Personen in Eigenregie möglich
Falt Zelt (4 m x 8 m)
4 Personen in Eigenregie möglich
Festzelt (8 m x 15 m)
Preis inkl. 1 Instruktionsperson und mind. 6 gute Hilfskräfte seitens Mieter
Ist der Aufbau durch Mieter nicht möglich, kann die Tischgarnituren & Zelte Hubschmid GmbH die Auf- u. Abbauarbeiten nach Absprache ausführen.
Der Mieter muss das Aufbauteam über eventuell im Erdreich verlaufende Leitungen und Kabelstränge sowie über andere Hindernisse informieren. Er haftet für Schadenfälle und Unfälle, die auf fehlenden Informationen zurückzuführen sind. Eine Verankerung unserer Zelte mit Ankereisen ist Bedingung für die Sicherheit. Sofern dies aus bautechnischen Gründen nicht möglich ist, klärt der Mieter die Möglichkeiten der Bodenfixierung ab. Der Vermieter behält sich vor, gegen Verrechnung des Aufwandes entsprechende Massnahmen vor Ort auf der Baustelle/Festplatz zu treffen. Bei ungenügender Verankerung/Fixierung lehnt die Tischgarnituren & Zelte Hubschmid GmbH sämtliche Haftungen ab. Die Wiederinstandstellung des Geländes sowie Behebung von Landschäden oder durch Verlängerungsnägel verursachte Löcher auf Plätzen, ist Sache des Mieters.
Zahlung
Nach Vereinbarung, spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung. Die Tischgarnituren & Zelte Hubschmid GmbH behält sich das Recht vor, bei Reservation ein entsprechendes Depot oder Vorauszahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug wird ein Unkostenbeitrag von Fr. 50.–, sowie ein Verzugszins von 5% p.a. fällig.